Verhinderungspflege
Verhinderungspflege – Entlastung für pflegende Angehörige
Pflegen Sie einen Angehörigen zu Hause – und brauchen dringend eine Auszeit? Dann steht Ihnen unter bestimmten Voraussetzungen die sogenannte Verhinderungspflege zu. Unser ambulanter Pflegedienst aus Obertshausen übernimmt in dieser Zeit die Betreuung – zuverlässig, kompetent und mit Herz.
Was ist Verhinderungspflege?
Verhinderungspflege bedeutet: Wenn eine private Pflegeperson (z. B. ein Familienmitglied) vorübergehend ausfällt – etwa wegen Krankheit, Erschöpfung oder Urlaub –, springt ein Pflegedienst ein.
👉 Die Pflegeversicherung übernimmt dafür Kosten von bis zu 1.612 € pro Jahr (ggf. erweiterbar auf 2.418 € mit Kurzzeitpflege-Budget).
👉 Die Leistung kann stundweise, tageweise oder mehrere Wochen am Stück in Anspruch genommen werden.
Voraussetzungen für die Verhinderungspflege
Unser Angebot für die Verhinderungspflege
Unser Team übernimmt Ihre Pflegeverantwortung – flexibel und individuell:
✅ stundenweise Entlastung (z. B. für Arzttermine oder Erholung)
✅ tageweise Pflegevertretung bei Krankheit oder Urlaub
✅ umfassende Betreuung inkl. Grundpflege, Behandlungspflege und Hauswirtschaft
✅ direkte Abrechnung mit der Pflegekasse möglich
✅ rückwirkende Beantragung bis zu 4 Jahre (je nach Kasse)
🗺️ Wir sind im Raum Obertshausen, Heusenstamm, Mühlheim, Rodgau, Offenbach & Umgebung für Sie da.
Antrag auf Verhinderungspflege – So unterstützen wir Sie
Wir helfen Ihnen dabei:
- die Anträge für die Pflegekasse korrekt auszufüllen
- die Leistung rückwirkend geltend zu machen (falls möglich)
- die Verhinderungspflege auf Ihre individuelle Situation anzupassen
Häufige Fragen zur Verhinderungspflege (FAQ)
Was ist der Unterschied zu Kurzzeitpflege?
Kurzzeitpflege findet stationär (z. B. im Pflegeheim) statt. Verhinderungspflege erfolgt ambulant – z. B. durch uns in der häuslichen Umgebung.
Wie oft darf ich Verhinderungspflege nutzen?
Mehrmals im Jahr – solange das Jahresbudget (1.612 € bzw. 2.418 €) nicht überschritten wird.
Kann ich Verhinderungspflege rückwirkend beantragen?
Ja – in vielen Fällen bis zu 4 Jahre rückwirkend. Wir helfen Ihnen bei der Prüfung und Beantragung.
Jetzt Verhinderungspflege anfragen – wir beraten Sie persönlich
Sie möchten kurzfristig Verhinderungspflege organisieren oder sich beraten lassen?
📞 Rufen Sie uns an: 06104 – 67 07 844
📬 Oder nutzen Sie unser Kontaktformular für eine kostenlose Erstberatung.
