Verhinderungspflege

Verhinderungspflege – Entlastung für pflegende Angehörige

Pflegen Sie einen Angehörigen zu Hause – und brauchen dringend eine Auszeit? Dann steht Ihnen unter bestimmten Voraussetzungen die sogenannte Verhinderungspflege zu. Unser ambulanter Pflegedienst aus Obertshausen übernimmt in dieser Zeit die Betreuung – zuverlässig, kompetent und mit Herz.

Was ist Verhinderungspflege?

Verhinderungspflege bedeutet: Wenn eine private Pflegeperson (z. B. ein Familienmitglied) vorübergehend ausfällt – etwa wegen Krankheit, Erschöpfung oder Urlaub –, springt ein Pflegedienst ein.
👉 Die Pflegeversicherung übernimmt dafür Kosten von bis zu 1.612 € pro Jahr (ggf. erweiterbar auf 2.418 € mit Kurzzeitpflege-Budget).
👉 Die Leistung kann stundweise, tageweise oder mehrere Wochen am Stück in Anspruch genommen werden.

siehe auch BMG

Voraussetzungen für die Verhinderungspflege

  • Die pflegebedürftige Person hat mindestens Pflegegrad 2
  • Die Pflege wurde zuvor mindestens 6 Monate durch eine private Pflegeperson übernommen
  • Die Verhinderungspflege wird bei der Pflegekasse beantragt

Unser Angebot für die Verhinderungspflege

Unser Team übernimmt Ihre Pflegeverantwortung – flexibel und individuell:

✅ stundenweise Entlastung (z. B. für Arzttermine oder Erholung)
✅ tageweise Pflegevertretung bei Krankheit oder Urlaub
✅ umfassende Betreuung inkl. Grundpflege, Behandlungspflege und Hauswirtschaft
✅ direkte Abrechnung mit der Pflegekasse möglich
rückwirkende Beantragung bis zu 4 Jahre (je nach Kasse)

🗺️ Wir sind im Raum Obertshausen, Heusenstamm, Mühlheim, Rodgau, Offenbach & Umgebung für Sie da.

Antrag auf Verhinderungspflege – So unterstützen wir Sie

Wir helfen Ihnen dabei:

  1. die Anträge für die Pflegekasse korrekt auszufüllen
  2. die Leistung rückwirkend geltend zu machen (falls möglich)
  3. die Verhinderungspflege auf Ihre individuelle Situation anzupassen

Häufige Fragen zur Verhinderungspflege (FAQ)

Was ist der Unterschied zu Kurzzeitpflege?

Kurzzeitpflege findet stationär (z. B. im Pflegeheim) statt. Verhinderungspflege erfolgt ambulant – z. B. durch uns in der häuslichen Umgebung.

Wie oft darf ich Verhinderungspflege nutzen?

Mehrmals im Jahr – solange das Jahresbudget (1.612 € bzw. 2.418 €) nicht überschritten wird.

Kann ich Verhinderungspflege rückwirkend beantragen?

Ja – in vielen Fällen bis zu 4 Jahre rückwirkend. Wir helfen Ihnen bei der Prüfung und Beantragung.

Jetzt Verhinderungspflege anfragen – wir beraten Sie persönlich

Sie möchten kurzfristig Verhinderungspflege organisieren oder sich beraten lassen?
📞 Rufen Sie uns an: 06104 – 67 07 844
📬 Oder nutzen Sie unser Kontaktformular für eine kostenlose Erstberatung.